Haustiere: Einreisebestimmungen (Hunde, Katzen, …) [fr]
Diese Bestimmungen sind ab Grenzübertritt nach Frankreich zu beachten. Sie gelten auch für einen Kurzaufenthalt oder für einen Transit durch Frankreich.
Haustiere, die aus nicht EU-Mitgliedstaaten importiert werden
Sie sollen unbedingt beim französischen Zoll angemeldet und gezeigt werden, um Ausweise und ev. andere betroffene Dokumente kontrollieren zu können. Es ist auch wichtig, dass nur folgende begleitete Tiere als „Haustiere“ betrachtet werden:
-* Hunde (und Blindenhunde), Katzen und Frettchen;
- Kriechtiere;
- Amphibien;
- Wirbellosen (außer Bienen und Krustentiere);
- Nagetiere und Hauskaninchen,
- Aquarien- und Zierfische;
- Alle Vogelarten.
Der Import nach Frankreich folgender Kampfhunde (die nicht in einem vom französischen Landwirtschaftsministerium anerkannten genealogischen Buch registriert sind) ist verboten: Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier (sogenannte Pit-bulls), Mastiff (sogenannte Boerbulls) und Tosa.
Besondere Bedingungen und Restriktionen sind auch auf geschützte Arten anwendbar: bestimmte Vögel und Kriechtiere, gemäss des Washingtoner Übereinkommens (bzw. Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen, CETIS).
Bestimmte Bedingungen existieren auch für den Eintritt dieser Tiere in andere Länder der EU. Wir empfehlen Ihnen, die Botschaften dieser Länder zu kontaktieren. Wenn Sie mit Ihrem Tier fliegen möchten, beachten Sie bitte auch die Bestimmungen der Fluggesellschaft (z.B.: Gewicht des Tieres, Grösse der Kiste).
Andere Tiere
Alle anderen Tiere sind davon ausgeschlossen und müssen beim Eintritt nach Frankreich dem französischen Zoll gezeigt werden, um sie tierärztlich untersuchen zu lassen.
Ausserdem ist der Begleiter des Tieres entweder sein Besitzer oder eine Person, die vom Besitzer für dessen Verantwortung bestimmt wurde.
Die Zollkontrolle wird im Rahmen einer nicht kommerziellen Reise oder mit weniger als fünf Tieren durchgeführt. Wenn diese Bedingungen nicht respektiert sind, wird der Veterinärsdienst für die Kontrolle verantwortlich. Diese Kontrolle wird zur Ausstellung eines Dokuments führen, das unbedingt dem französischen Zoll vorgelegt werden muss. Wenn die Reise im Rahmen von Ausstellungen, Wettbewerben oder sportlicher Veranstaltungen stattfindet, dürfen Sie mit mehr als fünf Tieren nach Frankreich einreisen. Die Tiere müssen älter als 6 Monate alt und bei der betreffenden Veranstaltung angemeldet sein (schriftlicher Beweis erforderlich).