Verwaltungsangelegenheiten: Reisepass, Visum, Personenstand [fr]
Diese Botschaft Frankreichs verfügt über keine Konsularabteilung in Bern.
Die Generalkonsulate Frankreichs in Genf und Zürich sind Ihre Ansprechpartner für Verwaltungsfragen (Reisepass / Visum / Personenstand /...).
Mein zuständiges Konsulat finden
Sie wohnen in der Romandie
Wenn Sie in einem Kanton der Romandie wohnen, Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Wallis und Waadt:
In diesem Fall ist das Generalkonsulat Frankreichs in Genf Ihr Ansprechpartner.
Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Konsulat in Genf
Kontaktieren Sie das Generalkonsulat von Genf per E-Mail
Sie können auch Nachrichten vom Konsulat erhalten, wenn Sie seine Facebook-Seite besuchen.
Sie wohnen in Deutschschweiz, italienische Schweiz, Liechtenstein
Wenn Sie in einem Kanton der deutschen oder italienischen Schweiz oder in Liechtenstein leben:
In diesem Fall ist das Generalkonsulat Frankreichs in Zürich Ihr Ansprechpartner.
Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Konsulat in Zurich
Kontaktieren Sie das Generalkonsulat von Zurich per E-Mail
Sie können auch Nachrichten vom Konsulat erhalten, wenn Sie seine Facebook-Seite besuchen.
Abschriften von Schweizer Zivilstandsurkunden, Geburt, Heirat, Tod
Anfragen für die Transkription von Personenstandsunterlagen werden nun per Korrespondenz direkt an :
Ministerium für Europa und Auswärtige Angelegenheiten
Service central d’état civil
Bureau des Transcriptions Europe
11, rue de la Maison blanche
44941 NANTES CEDEX 9
Frankreich
bte.scec@diplomatie.gouv.fr
Diese Botschaft Frankreichs verfügt über keine Konsularabteilung. Allerdings bietet ein Beamter des Konsulats Frankreichs in Zürich einmal pro Monat eine Konsularsprechstunde in der Botschaft in Bern. Weitere Informationen erhalten Sie beim Generalkonsulat Frankreichs in Zürich
Ein Visum für Frankreich in der Schweiz beantragen- France Visas
Die Verwaltungsaufgaben des Konsulats
Das Konsulat betreut französische Staatsbürger hinsichtlich der Gesetzgebung und öffentlichen Ordnung des aufnehmenden Staats. Es bietet Informationen und Veranstaltungen für die französische Gemeinde und arbeitet dabei eng mit den französischen Vereinen, Instituten, Verbänden und französischen Schulen seines Zuständigkeitsbereichs zusammen.
Das Konsulat hat die folgenden Zuständigkeiten:
- Ausstellung aller Verwaltungsurkunden: Beglaubigung von Unterschriften, beglaubigte Kopien, Registrierbescheinigungen...
- Ausstellung von Ausweis- und Reisedokumenten (französischer Personalausweis (CNIS), Reisepass, Passierschein, Notpass)
- Standesbeamter, der Personenstandsurkunden veröffentlicht die Heiratsanzeigen von französischen Staatsbürgern mit Wohnsitz im Ausland und die Eheschließungen von französischen Staatsbürgern, die im Ausland gefeiert werden sollen, registriert die PACS von französischen Staatsbürgern mit Wohnsitz in der Schweiz
- Annahme und Bearbeitung von Anträgen auf Erwerb oder Verlust der französischen Staatsangehörigkeit
- Durchführung der Volkszählung, unterstützt die jungen Franko-Schweizer in ihren militärischen Angelegenheiten
- Verwaltung der konsularischen Wählerliste und Durchführung der Volksabstimmungen, die gemäss den gesetzlichen Vorgaben auch im Ausland abgehalten werden: Präsidentschaftswahlen, Parlamentswahlen, Europawahlen, Referenden und Wahlen der Mitglieder des Rats der Auslandsfranzosen
- Sicherstellung des Schutzes französischer Staatsangehöriger und Unterstützung der Franzosen, die sich in Schwierigkeiten befinden (im Fall von Festnahmen, Unfällen oder Krankheiten, die einen Krankenrücktransport erfordern, Tod, usw.).
Seit dem 1. Juli 2009 ist das Generalkonsulat Frankreichs in Zürich nicht mehr ermächtigt, Anträge auf Erteilung eines Visums (Transitvisum, Kurzzeitvisum, Visum für den längerfristigen Aufenthalt, Familienzusammenführung, Adoption…) zu bearbeiten und Visummarken auszustellen.
Diese Aufgaben sind nunmehr Zuständigkeit des Generalkonsulats Frankreichs in Genf.
Die Generalkonsuln und Honorarkonsul
In seiner Eigenschaft als Diplomat übt der Konsul eine Vertretungsfunktion des französischen Staats bei den lokalen Behörden (Regierung, Verwaltung, Volksvertreter) und gegenüber den wirtschaftlichen und kulturellen Institutionen aus.
Romandie
Generalkonsul: Herr Clément LECLERC
2 cours des Bastions - 1205 GENÈVE
Tel.: +41 (0)22 319 00 00
Zugang zur offiziellen Seite
E-Mail
- Die Honorarkonsuln in der Romandie
Agence consulaire à Sion (VS)
Frau Virginie de Kalbermatten
Avenue de la Gare 28, 4ème étage
1950 SION
Tel.: +41 79 895 6444
E-Mail
Deutschschweiz, italienische Schweiz und Fürstentum Liechtenstein
Generalkonsul: Herr Laurent ALBERTI
Signaustrasse 1 - 8008 ZÜRICH
Tel.: +41 (0)44 268 85 85
Zugang zur offiziellen Seite
E-Mail
Honorarkonsuln in den deutschsprachigen und italienischsprachigen Kantonen und für das Fürstentum Liechtenstein
Frau Nathalie NEUMANN-PFENDLER
Gellertstrasse 18 – 4052 BASEL
Tel.: +41 (0)79 943 00 13
E-Mail
Les rendez-vous pour le retrait des passeports et des cartes d’identité se prennent exclusivement au numéro de téléphone indiqué.
Mme Anne-Sophie BOBRICH
Adresse : c/o Lili Centre - Alpenquai 40 A - 6005 LUCERNE
Tél : +41 (0) 79 908 95 57
Courriel
Modalités et horaires d’accueil : sur rendez-vous
Agence consulaire à Lugano (TI)
Herr Roberto GRASSI
Via Maggio 1 - 6900 LUGANO
Tel. : +41 (0)91 973 13 85
E-Mail
Cette agence consulaire vous reçoit le Mardi ou le Jeudi, de 9h00 à 12h00 pour les retraits de passeports et cartes d’identité
Herr Urban B. EBERLE
Landstrasse 123 - 9495 TRIESEN - LIECHTENSTEIN
Tel.: +41 (0) 78 633 55 11
E-Mail
Konsularische Sprechstunden
Die Voraussetzungen zum Erhalt eines französischen Personalausweises (CNIS) wurden am 15. September 2017 den Voraussetzungen zur Ausstellung von Reisepässen angepasst. Da die Ausweisinhaber für dieses Verfahren ihre Fingerabdrücke abgeben müssen, können Sie Ihren Personalausweis weder bei den konsularischen Sprechstunden noch bei unseren Honorarkonsuln beantragen, da sie nicht über die entsprechenden technischen Voraussetzungen verfügen.
- Romandie
Nach Ihrer Registrierung beim Generalkonsulat Frankreichs in Genf können Sie dort die folgenden Angelegenheiten erledigen: Abholung des Reisepasses oder des französischen Personalausweises (CNIS) und Stimmvollmacht bei den Sprechstunden in drei Städten der Romandie: Lausanne/Epalinges, Neuenburg und Freiburg. (Kalender aufrufen).
- Deutschschweiz - Fürstentum Liechtenstein
Ab dem 15. September 2017 gibt es keine konsularischen Sprechstunden mehr in Basel und Lugano. Allerdings bietet ein Beamter des Konsulats Frankreichs in Zürich einmal pro Monat eine Konsularsprechstunde in der Botschaft in Bern. Weitere Informationen erhalten Sie beim Generalkonsulat Frankreichs in Zürich