Terrorismusbekämpfung: Frankreich beendet Ausnahmezustand

Mit der Unterzeichnung durch Staatspräsident Emmanuel Macron und der Veröffentlichung im Gesetzblatt JO ist das Gesetz zur Stärkung der Inneren Sicherheit und zum Kampf gegen den Terrorismus am 31. Oktober 2017 in Kraft getreten. Gleichzeitig endet damit der aufgrund der terroristischen Anschläge seit dem 13. November 2015 geltende, mehrfach verlängerte Ausnahmezustand.

Dadurch hätten zwar mehrere Attentate verhindert werden können, er könne aber nicht dauerhaft gelten, so das Innenministerium in einem Kommuniqué.

Das neue Gesetz passt das juristische Instrumentarium den Herausforderungen durch den Terrorismus an. Es erlaubt insbesondere:

  • die Einrichtung von Sicherheitsbereichen bei Großveranstaltungen und an besonders gefährdeten Orten
  • die Schließung gewisser religiöser Kultstätten unter den Vorgaben des Verwaltungsrichters
  • Überwachungsmaßnahmen gegen Personen, deren Verhalten die Vermutung einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Sicherheit nahelegt
  • die Anordnung von Durchsuchung eines jeglichen Ortes zur Abwehr einer Terrorismusgefahr nach den Maßgaben der Justiz
  • Kontrollen in Grenzbereichen und Reisezentren (Bahnhöfe, Flughäfen)

In seiner Rede vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am 31. Oktober unterstrich Staatspräsident Emmanuel Macron noch einmal die Notwendigkeit, den Ausnahmezustand zu beenden und das neue Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus in Kraft zu setzen:

„[Im Ausnahmezustand] wurde in Frankreich zu keinem Zeitpunkt der Rechtsstaat außer Kraft gesetzt! Die richterliche Kontrolle wurde aufrechterhalten; die ordentliche Gerichtsbarkeit hat selbstverständlich weiterhin funktioniert und es wurde keinerlei Sonderjustiz eingesetzt. Der Verfassungsrat hat einen Rahmen und Grenzen abgesteckt. Die Pressefreiheit war nie eingeschränkt; das Parlament hat das Instrument regelmäßig evaluiert.

Aber der Ausnahmezustand, der zur Bewältigung einer zeitlich begrenzten Situation ausgerufen wurde und allgemeine Maßnahmen aktivierte, konnte nicht unendlich verlängert werden, auch wenn die Bedrohung weiterhin besteht und eindeutig ist; und zwar durch den islamistischen Terrorismus.

Auch heute möchte ich Frankreich vor der ständigen terroristischen Bedrohung mit einem Instrument des allgemeinen Rechts schützen. Denen, die glauben, dass uns allein der Ausnahmezustand schützen wird, sage ich, dass sie sich täuschen. Ich weiß, dass ich sie nicht überzeugen werde, und schon morgen wird es in Frankreich zahlreiche Kontroversen über dieses Thema geben.

Aber der Ausnahmezustand konnte mehrere Attentate in unserem Land nicht verhindern! Der Ausnahmezustand ist nicht mehr effektiv! Der Ausnahmezustand ist nicht mehr verhältnismäßig und angemessen. Denen, die glauben, dass wir den Ausnahmezustand ohne weitere Änderungen beenden müssen, sage ich, dass sie sich ebenso täuschen. Denn die Bedrohung ist real und angesichts dieser andauernden Gefahr müssen wir unsere Regeln anpassen, einen neuen Rahmen schaffen, ihn bewerten und konsolidieren. (…)

Unsere Herausforderung besteht darin, die Franzosen effektiv gegen die andauernde und vielgestaltige terroristische Bedrohung im Rahmen des allgemeinen Rechts zu schützen. Die Maßnahmen, die dieses Recht in beschränkter Zahl vorsieht, sind zielgerichtet, verhältnismäßig und ausschließlich am Ziel der Prävention und der Bekämpfung des Terrorismus ausgerichtet.“

Letzte Änderung 27/12/2017

Seitenanfang