Verteidigungsabteilung [fr]
Tel. +41 (0)31 359 21 45 - Fax +41 (0)31 359 21 49 - E-Mail
Schosshaldenstrasse 46 - 3006 Bern
Der Verteidigungsattaché ist der Leiter der Militärvertretung und repräsentiert alle Teilbereiche des französischen Verteidigungsministeriums bei den Militärbehörden des aufnehmenden Staats. Diesbezüglich ist er der Berater in Verteidigungsangelegenheiten für den Missionsleiter.
Aufgaben
Der Verteidigungsattaché beschäftigt sich daher mit der Entwicklung und Förderung der Verteidigungsbeziehungen zwischen Frankreich und der Schweiz in allen Bereichen (Militär, Verteidigungspolitik, Bewaffnung und Erinnerungspolitik).
Informationen zur französischen Verteidigung
Für alle Informationen zur Verteidigung und die französischen Armeen können Sie die offizielle Seite des Verteidigungsministeriums aufrufen. Sie finden dort unter anderem Angaben zur Organisation des Ministeriums, aktuelle Verteidigungsfragen, laufende Operationen, Planung, verwendetes Kriegsmaterial, das Verteidigungspersonal und die Rekrutierung.
Für ein besseres Verständnis der Abkürzungen können Sie die folgende Tabelle verwenden:
benutzte Abkürzung | Bedeutung | Entsprechung in der Schweiz |
---|---|---|
DGRIS | Direction générale des Relations Internationales et de la Stratégie (Generaldirektion für internationale Beziehungen und Strategie) | Bereich der Sicherheitspolitik und der internationalen Beziehungen |
DICOD | Direction de la communication de défense (Direktion der Verteidigungskommunikation) | Medienstelle VBS |
DGA | Délégation générale de l’Armement (Generaldelegation für Rüstungsfragen) | Bundesamt für Rüstung (Armasuisse) |
DRM | Direction du renseignement militaire (Direktion für militärisches Nachrichtenwesen) | Service de renseignement militaire (Militärischer Nachrichtendienst) |
EMA | État-major des armées (Generalstab der Streitkräfte) | Armeestab |
SGA | Secrétariat général pour l’Administration (Generalsekretariat für Verwaltung) | Verwaltungs- und Finanzabteilungen des Generalsekretariats des VBS |
Air | Armée de l’air (Luftwaffe) | Schweizer Luftwaffe |
Terre | Armée de terre (Heer) | Heer |
Informationen zur Militärdienstpflicht von Doppelbürgern
Ein 1995 zwischen Frankreich und der Schweiz unterzeichnetes Abkommen ermöglicht es den Militärdienstpflichtigen mit französischer und schweizerischer Staatsbürgerschaft, ihrer Militärdienstpflicht entweder gegenüber der Schweiz oder gegenüber Frankreich nachzukommen. Die Doppelbürger, die in der Schweiz leben, verrichten ihren Militärdienst normalerweise in der Schweiz, können sich aber auch für den französischen Militärdienst entscheiden, wenn sie dies vor der Vollendung des 19. Lebensjahres beantragen.
Ein diplomatischer Notenwechsel im Jahr 1999 hat zu der Präzisierung geführt, dass die Militärdienstpflichtigen mit französischer und schweizerischer Staatsbürgerschaft, die sich für die Option des französischen Militärdienstes entschieden haben, dort entweder eine Militärvorbereitung, einen zivilen Freiwilligendienst oder einen Freiwilligendienst in der Armee absolvieren, oder sich zum Militärdienst in der französischen Armee verpflichten müssen.
Da diese Durchführungsbestimmungen in der gegenwärtigen Situation teilweise schwierig anzuwenden sind, werden sie derzeit in einem Änderungsverfahren geprüft. Im Rahmen dieses Verfahrens hat der schweizerische Bundesrat im November 2009 erklärt, dass er einen französischen Militärdienst akzeptiert, der in Form der Teilnahme an einem Tag zum Appell und zur Verteidigungsvorbereitung (heute Verteidigungs- und Bürgerschaftstag genannt) abgeleistet wird.
Jeder Betroffene kann im Internet die offizielle Seite des für ihn zuständigen Konsulats aufrufen (siehe unten). Dort werden die zur Ableistung der Militärdienstpflicht notwendigen Schritte aufgeführt.
- Für die Kantone Genf, Waadt, Wallis, Jura, Neuenburg und Freiburg ist das zuständige Konsulat das Generalkonsulat Frankreichs in Genf.
- Für alle übrigen Kantone ist das Generalkonsulat Frankreichs in Zürich zuständig.